Antrag

 

Antragsrichtlinie

Rechtsgrundlage für
die Rechtssache : - Die / Die Betroffene selbst
- Ehe- oder Lebenspartner, wenn die Betroffene in der Lage ist

Der Antrag ist in Schriftform an den Vorsitzenden des Stiftungsrates zu richten.
Die Unterstützungsleistung erfolgt in der Regel als einmalige, nicht rückzahlbare Zuwendung.


1) Unterstützungsleistungen Können sein:
    
    b) Finanzielle oder materielle Unterstützung
    c) Finanzielle Zuständigkeit bei der Wahrnehmung von Kur- und Heilbehandlungen
    d) Zuschüsse für Erholungsmaßnahmen nach Schweren Erkrankungen oder Ereignissen

2) Grundsätzlich werden Unterstützungsleistungen nur gewährt, wenn sich das Ereignis im Feuerwehrdienst oder bei der Verbandsarbeit ereignet.

3) Voraussetzung für die Gewährung von Unterstützungsleistungen ist die Nachweis einer Notlage, in Fällen von 1c) und d)

4) Finanzielle und materielle Unterstützung, Beihilfen für Kur- und Heilbehandlungen sowie Zuschüsse für Erholungsmaßnahmen können bis zu einer Höhe von 10.000.-€ durch 5.000,- € ersetzen.

5) Die Entscheidung des Stiftungsrates über die Gewährung von Unterstützungsleistungen ist endgültig.

Beschlossen zur Sitzung des Stiftungsrates vom 22.04.2006 in Dresden

 

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